Informationen zu Corona in Hessen:
Neue hessische Corona Verordnung vom 25.11.2021
In gedeckten Sportstätten ist ein Negativnachweis (geimpft oder genesen ) erforderlich.
Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Im Freien: Keine Einschränkungen
Aktuelle Regeln:
Weitere Infos findet Ihr auch auf den Seite des Landessportbundes
www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq.
Bei der Sportausübung muss keine Maske getragen werden.
Im Freien: Keine Einschränkungen
Aktuelle Regeln:
- Zugang zur Reithalle und Reiterklause nur für geimpfte oder genesene Personen.
- Kinder unter 18 Jahren müssen den Negativ-Nachweis über das Testheft der Schule erbringen.
- Der Nachweis muss zu Beginn von Vereinsstunden unaufgefordert dem Übungsleiter gezeigt werden.
- Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist überall verpflichtend, wo ein min. Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann.
Weitere Infos findet Ihr auch auf den Seite des Landessportbundes
www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/faq.
Informationen zum Datenschutz (DSGVO) finden Sie unter: Impressum